Untersuchung des Sehvermögens: Wir untersuchen Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb-, Stereo- und Kontrastsehen. Anschließend stellen wir Ihnen die Bescheinigung gemäß Anlage 6, Nr. 2.1 FeV aus.
Ärztliche Untersuchung: Am Untersuchungstag geben Sie eine Urinprobe ab, die auf Eiweiß und Zucker untersucht wird. Anschließend führen wir die ärztliche Führerscheinuntersuchung durch und stellen die entsprechende Bescheinigung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV aus.
Gutachten über „besondere Anforderungen“: Untersucht werden Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit & Reaktion.
Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung laut Anlage 5 Nr. 2 FeV.